Allgemeine Geschäftsbedingungen / Rahmenvertag
für die Beratung und Unterstützung bei der Suche nach Fach- und Führungskräften zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Identifikation, Ansprache und Vorauswahl von Fach und Führungskräften:
1. Leistungen von Auftragnehmer
1.1. Identifikation geeigneter Bewerber laut Qualifikationsprofil
1.2. Direktansprache und Einholung von Kandidatenprofilen
1.3. Einholung von Bewerbungsunterlagen von wechselbereiten Kandidaten
eventuell auch bei gezielt genannten Unternehmen (event. Wettbewerb)
1.4. Qualifizierung und Vorselektion aller im Entscheidungsprozess relevanten Kandidaten (auch auf Umwegen zum Auftraggeber gelangter Profile)
1.5. Durchführung von ausführlichen telefonischen oder persönlichen Interviews mit jedem Kandidaten
1.6. Vorlage dieser Unterlagen, inkl. des Arbeitsberichts zu aktuellen Vakanzen beim Auftraggeber
1.7. Abstimmung von Gesprächsterminen
1.8. Unterstützung der Parteien beim Entscheidungsprozess
2. Leistungen von Auftraggeber
2.1. Mitwirkung bei der Erstellung der Zielfirmen (Wettbewerbsanalyse) oder Nennung/Beschreibung von Wunschkandidaten / Idealprofil oder Zielkandidaten
2.2. Kurzfristige Prüfung der vom Auftragnehmer vorgelegten Kandidatenunterlagen
2.3. Bei Einigung Bezahlung des Beratungshonorars je Teilrechnung nach Fälligkeit (10 Tage netto)
3. Beratungshonorar
3.1. Das Honorar berechnet sich aus 25 % des Jahreszielgehalts (inkl. aller variablen Lohnanteile, Boni, Sonderzulagen, Car allowence…oder anderweitiger Lohnsteuerrelevanter Komponenten).
3.2. Zur Abdeckung der Anlaufkosten wie z. B.: „TopManager4u“-Datenbank-Recherche, Anzeigenschaltung bei TopManager4u, Kandidatenaufruf im Netzwerk oder per E-Mail, Einsatz eines Identers usw. wird ein Betrag von 3.000,- € je Vakanz als „ramp up fee“ in Rechnung gestellt, die bei Fortsetzung des Suchauftrags auf die nächstfolgende Vakanz übertragen werden kann.
3.3. Nach Abschluss der Kandidatenpräsentation und mit der Unterzeichung des Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und Zielkandidaten gilt der Vertrag als erfüllt. Es wird die jeweils zugehörige Position 3.2 „ramp up fee“ als das Gesamthonorar mindernde Teilzahlung in Anrechnung gebracht.
3.4. Der Endbetrag wird fällig zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Kandidaten und unabhängig vom Arbeitsantritt.
3.5. Es wird keine „ramp-up-fee“ eingehoben sofern einer unserer Berater unaufgefordert mit einem Kandidatenvorschlag an den Auftraggeber herantreten.
4. Risikoteilung/Garantieleistungen
4.1. Im Falle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit oder der ersten 3 Monate sind wir kostenlos für eine erneute Aufnahme der Vermittlungstätigkeit mit Zusendung von mind. 3 zusätzlichen Kandidatenvorschlägen für Sie tätig. Alternativ bieten wir Ihnen an, den Honoraranteil in der Höhe von 2/3 auf einen weiteren beliebigen Suchauftrag innerhalb D, A oder CH anzurechnen.
5. Klientenschutz
5.1. Wir verpflichten uns, 12 Monate nach der letzten erfolgreichen Besetzung keine Mitarbeiter des Auftraggebers oder einer der zugehörigen Unternehmenstöchter anzusprechen, um ihnen neue Optionen zur beruflichen Weiterentwicklung anzubieten.
6. Zusätzliche Kosten
6.1. Anfallende Bewerberauslagen für Bewerbungsgespräche im Hause vom Auftraggeber werden, wenn erforderlich, direkt durch den Auftraggeber beglichen.
6.2. Eventuell notwendige Reisekosten für Kandidateninterviews oder andere Zusatzleistungen werden getrennt in Rechnung gestellt und nur nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet.
6.3. Kosten für Inserat-Schaltungen Dritter sind in diesem Vertrag nicht inkludiert und werden getrennt in Rechnung gestellt, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht wird.
7. Unterlagen
7.1. Die Weitergabe von Kandidateninformationen an Dritte ist nicht gestattet.
7.2. Die Archivierung von Kandidatenprofilen zur späteren Kontaktaufnahme ist nicht gestattet.
7.3. Alle zugestellten Daten müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen nach einer Absage vernichtet werden.
7.4. Kommt es zur Einstellung eines der zur Verfügung gestellten Kandidaten innert der folgenden 3 Jahre, entspricht dies einer erfolgreichen Vermittlung und ist wie unter 3.1 angegeben zu berechnen.
8. Sonstiges
8.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der eventuell fälligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2. An diesen Vertrag fühlen wir uns auf eine Laufzeit von 12 Monaten gebunden. Sollten Kandidaten über diesen Zeitraum hinaus angenommen werden verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Folgejahr sofern nicht weiterführende Verträge geschlossen wurden.
8.3. Durch Annahme von Kandidaten, Aufnahme von Verhandlungsgesprächen von einem Berater unserer Gruppe, oder Einladung von Kandidaten zum Bewerbungsgespräch treten automatisch die hier formulierten Konditionen des Vertrages in Kraft.
8.4. Dieser Vertrag weitet sich automatisch auf alle, dem Firmenverbund angeschlossene Unternehmen (direkte oder indirekter Beteiligungsgesellschaften oder Partnerfirmen) aus, sollte der von uns vermittelte Mitarbeiter nicht direkt beim Auftraggeber sondern in einer angegliederten Gesellschaft eine Anstellung finden.
8.5. Als erfolgreiche Vermittlungstätigkeit gilt jegliche Art von wirtschaftlicher Verbindung (ob als Freelancer, Interims Manager, Mitarbeiter auf Zeit, Leiharbeiter, …usw.)
8.6. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Die Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.7. Gerichtsstand ist Vaduz.
Diese Konditionen sind für die standardisierte Vorgehensweise bei der Suche nach Fachkräften in IT- und techniknahen Berufen sowie Consultant´s und Projektmanager vorgesehen.
Bei Führungskräften und TopManager sowie Interesse für ein Interims-Management-Mandat oder Unternehmensnachfolgeregelung fragen Sie bitte nach einem individuellen Angebot.
TopManager4u - Wir beraten sie gerne!